Zum Inhalt springen

Neuer DGUV Grundsatz 308-001: Warum Unternehmen mit Flurförderzeugen jetzt handeln sollten

Der DGUV Grundsatz 308-001 – die zentrale Regel für die Qualifizierung von Bedienpersonal an Flurförderzeugen – wird grundlegend überarbeitet. Für Unternehmen mit Gabelstaplern, Hubarbeitsbühnen, Kränen oder ähnlichen Geräten bedeutet das: Die bisherige starre Einteilung in Stufe 1 und Stufe 2 fällt weg, und Qualifizierungen richten sich künftig gezielt nach dem tatsächlich eingesetzten Gerätetyp. Das Deutsche Weiterbildungszentrum begleitet diesen Wandel nicht nur als Bildungsträger, sondern hat selbst an der praktischen Ausgestaltung mitgewirkt.

Das ändert sich konkret

Statt der bisherigen zwei Stufen definiert der neue Grundsatz 11 typbezogene Module. Jedes Modul orientiert sich am konkreten Flurförderzeug, mit dem eine Person tatsächlich arbeitet – nicht mehr an einer pauschalen Einstufung. Drei Neuerungen sind für Unternehmen besonders relevant: Erstens erhält die praktische Qualifizierung mehr Gewicht. Der Entwurf sieht feste Richtzeiten für die aktive Praxiszeit vor, die eingehalten und dokumentiert werden müssen. Zweitens rücken Mitgängerflurförderzeuge stärker in den Fokus. Bedienpersonal, das bislang lediglich eingewiesen wurde, benötigt künftig eine vollwertige Qualifizierung – eine einfache Einweisung reicht nicht mehr aus. Drittens steigen die Anforderungen an Qualifizierende selbst: Wer Schulungen durchführt, muss klar definierte, höhere fachliche Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig öffnet der Grundsatz die Tür für digitale Lernformen – E-Learning, Live-Online-Training und Online-Prüfungen sind ausdrücklich vorgesehen.

Was passiert mit bestehenden Staplerscheinen?

Bereits ausgestellte Bedienausweise und Beauftragungen bleiben gültig. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Qualifizierung nachvollziehbar dokumentiert und dem eingesetzten Flurförderzeug angemessen ist. Ist das der Fall, lässt sich auch während der Übergangsphase noch auf bestehenden Schulungen aufbauen. Anpassungsbedarf besteht vor allem bei der jährlichen Unterweisung, die künftig auf den neuen Grundsatz abgestimmt sein muss.

Ihr Ansprechpartner
Marcel Zaremba
Geschäftsführer & Dozent
„Sicherheit und effiziente Abläufe entstehen nur mit gut geschulten Mitarbeitern - genau darauf legen wir in unseren Schulungen besonderen Wert.“
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich.

In fünf Schritten zur sicheren Qualifizierung

Das Deutsche Weiterbildungszentrum bietet strukturierte Schulungen nach DGUV Vorgaben. Die Kombination aus Online-Theorie und Praxis vor Ort reduziert Risiken im Betrieb. Unternehmen können Ausfallzeiten und Unfallkosten deutlich senken.

Sprechen Sie uns an

Ob einzelne Mitarbeitende oder mehrere Standorte: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihr Unternehmen heute steht und welche Schritte für den neuen DGUV Grundsatz 308-001 sinnvoll sind. Kontaktieren Sie das Deutsche Weiterbildungszentrum – wir beraten Sie auf Basis unserer eigenen Praxiserfahrung in der Fahrerqualifizierung.

Warum das Deutsche Weiterbildungszentrum?

Zertifizierter Bildungsträger mit offiziellen Standards

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger erfüllen unsere Schulungen alle gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen und Teilnehmer erhalten anerkannte Nachweise, die rechtlich Bestand haben.

Praxisnahe Schulungen, die im Arbeitsalltag funktionieren

Unsere Weiterbildungen sind auf reale Einsatzbereiche abgestimmt. Teilnehmer erwerben Fähigkeiten, die direkt im Unternehmen angewendet werden können

Mehrsprachige Schulungen für moderne Unternehmen

Unsere Schulungen sind mehrsprachig verfügbar. So stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter Inhalte verstehen und sicher anwenden können.

Rechtssichere Inhalte nach aktuellen Vorschriften

Alle Schulungen orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen erfüllen ihre Pflichten und reduzieren Risiken im Arbeitsalltag.

Effiziente Abläufe für minimalen Arbeitsausfall

Dank klar strukturierter Prozesse lassen sich Schulungen schnell und planbar durchführen. Mitarbeiter sind nur kurz gebunden und schnell wieder einsatzbereit.

Alles Wichtige zum Thema auf einen Blick

Muss ich bestehende Staplerscheine neu ausstellen lassen?
Ab wann gilt der neue Grundsatz?
Betrifft das auch handgeführte Mitgängergeräte?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Nachweise nicht rechtzeitig angepasst werden?
Bietet das Deutsche Weiterbildungszentrum Schulungen nach dem neuen Modulsystem an?

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wir klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen die passende Weiterbildung - einfach, verständlich und persönlich.
0203 - 70 90 8650
Kundensupport
kontakt@dwzentrum.de
E-Mail Support

© 2026 - Deutsches Weiterbildungszentrum GmbH Hinweis: Der Text enthält teilweise den Begriff „Untersuchung“. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Vorsorge- und Eignungsbeurteilung handelt. Zudem verwendet das Deutsche Weiterbildungszentrum aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die maskuline Form. Selbstverständlich sind damit stets alle Personen gleichermaßen gemeint.