Wie dokumentieren Sie eine Online Unterweisung rechtssicher?
Eine Online Unterweisung ist zulässig, wenn die Inhalte zum Arbeitsplatz passen, das Verständnis geprüft wird und Rückfragen an eine fachkundige Person jederzeit möglich sind. Dokumentieren sollten Sie Datum, Teilnehmende, Inhalte, das Ergebnis der Verständnisprüfung und die Bestätigung der Teilnahme. Das Deutsche Weiterbildungszentrum stellt dafür online Unterweisungen mit Nachweis bereit.
Warum Sie jede Online Unterweisung dokumentieren sollten
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten ausreichend und angemessen unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt das mindestens einmal jährlich und eine Dokumentation. Für Fahrer von Staplern, Kranen, Hubarbeitsbühnen und Teleskopladern gilt das genauso. Als Geschäftsführer sage ich ganz offen: Nach einem Unfall zählt nicht, was Sie gemacht haben. Es zählt, was Sie belegen können. Berufsgenossenschaft, Versicherung und im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft fragen zuerst nach dem Unterweisungsnachweis. Fehlt er, liegt der Verdacht eines Organisationsverschuldens nahe. Eine sauber dokumentierte Unterweisung ist deshalb kein Papierkram. Sie ist Teil Ihres Risikomanagements. Welche Folgen eine lückenhafte Schulung haben kann, lesen Sie im Beitrag Haftung bei lückenhafter Schulung.
Ist eine Online Unterweisung überhaupt zulässig?
Ja, unter Bedingungen. Die DGUV Regel 100-001 erlaubt elektronische Hilfsmittel für die Unterweisung. Drei Punkte müssen dabei erfüllt sein. Erstens müssen die Inhalte zu den Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz passen. Zweitens muss eine Verständnisprüfung stattfinden. Drittens muss ein Gespräch zwischen Unterwiesenen und einer fachkundigen Person jederzeit möglich sein. Ein Video ohne Test und ohne Ansprechpartner reicht also nicht. Betriebsspezifische Punkte wie Verkehrswege, Ladezonen oder Sonderregeln Ihrer Halle sollten Sie ergänzen. Das geht mit einer kurzen Einweisung vor Ort oder einem eigenen Zusatzblatt. So kombinieren Sie die Effizienz einer Online Unterweisung mit dem Bezug zu Ihrem Betrieb. Genau diese Kombination überzeugt im Ernstfall.
Welche Angaben gehören in den Nachweis?
Ein belastbarer Nachweis beantwortet fünf Fragen. Wer wurde unterwiesen? Wann fand die Unterweisung statt? Welche Inhalte wurden vermittelt? Wurde das Verständnis geprüft und mit welchem Ergebnis? Wer war fachkundiger Ansprechpartner? Dazu kommt die Bestätigung der Teilnahme durch die unterwiesene Person. Bewahren Sie außerdem die Version der Inhalte auf, die zum Zeitpunkt der Unterweisung galt. Wenn sich später Regeln ändern, können Sie so zeigen, was damals vermittelt wurde. Legen Sie alle Nachweise zentral ab, zum Beispiel in der Personalakte oder einem digitalen Ordner pro Gerät. Wichtig ist, dass Sie die Unterlagen schnell finden. Bei einer Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft wirkt ein vollständiger Ordner professionell und spart Diskussionen.
Wie oft müssen Sie die Online Unterweisung wiederholen?
Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ein Abstand von höchstens sechs Monaten. Zusätzlich ist eine Unterweisung fällig, wenn sich etwas ändert. Das kann ein neues Gerät, ein neuer Arbeitsbereich oder ein Beinaheunfall sein. Viele Unternehmen arbeiten mit einer Fristenliste. Darin steht für jede Person, wann die nächste Unterweisung fällig ist. Noch einfacher wird es, wenn Sie Grundausbildung und jährliche Unterweisung zusammen planen. Wie das geht, zeigt der Beitrag Grundschulung und Unterweisung zusammen planen. Und wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen eine Unterweisung genügt oder eine Ausbildung nötig ist, hilft Staplerschein oder Unterweisung.
- Verständnisprüfung und Nachweis inklusive
- 45 € pro Person und Unterweisung
- Flexibel zu Schichtbeginn oder in ruhigen Phasen
Was spart die Online Unterweisung Ihrem Unternehmen?
Eine Präsenzunterweisung bindet Fahrer, Vorgesetzte und Räume. Oft fallen ganze Schichtteile aus. Eine Online Unterweisung können Ihre Mitarbeitenden dagegen flexibel absolvieren, etwa in ruhigen Phasen oder zu Schichtbeginn. Die Dokumentation entsteht dabei automatisch. Das reduziert den Aufwand für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit spürbar. Beim Deutschen Weiterbildungszentrum kostet die jährliche Online-Unterweisung 45 € pro Person. Angeboten wird sie für Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne, Teleskoplader, Ladungssicherung und Erdbau. Für Unternehmen sind Schulungskosten in der Regel Betriebsausgabe. Rechnen Sie dagegen, was ein einziger vermeidbarer Unfall kostet: Ausfallzeit, Reparatur, Ermittlungen und möglicher Regress. Die Unterweisung ist im Vergleich eine sehr günstige Absicherung.
Warum Online Unterweisungen beim Deutschen Weiterbildungszentrum?
Das Deutsche Weiterbildungszentrum ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger und bildet nach den DGUV Grundsätzen aus. Unsere Online-Unterweisungen enthalten eine Verständnisprüfung und erzeugen einen Nachweis für Ihre Unterlagen. Bei fachlichen Rückfragen erreichen Ihre Mitarbeitenden unser Team. Sie bekommen Grundausbildung, Inhouse-Praxis und jährliche Unterweisung aus einer Hand. Das macht die Organisation für Sie deutlich einfacher.
So starten Sie mit der Online Unterweisung
Erstellen Sie zuerst eine Liste aller Personen und der Geräte, die sie bedienen. Prüfen Sie, wann die letzte Unterweisung war und ob ein Nachweis vorliegt. Danach buchen Sie die passende Online-Unterweisung für jede Gruppe. Für Staplerfahrer gibt es die jährliche Unterweisung Gabelstapler. Ergänzen Sie die betriebsspezifischen Punkte und legen Sie die Nachweise zentral ab. Tragen Sie den nächsten Termin gleich in Ihre Fristenliste ein. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0203 - 70 90 8650 oder per E-Mail an kontakt@dwzentrum.de. Wir beraten Sie gern, welche Unterweisungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Häufige Fragen zum Nachweis der Online-Unterweisung
Ist eine Online-Unterweisung rechtlich anerkannt?
Ja, wenn die Inhalte zum Arbeitsplatz passen, das Verständnis geprüft wird und Rückfragen an eine fachkundige Person jederzeit möglich sind. So beschreibt es die DGUV Regel 100-001.
Was muss im Unterweisungsnachweis stehen?
Name der unterwiesenen Person, Datum, Inhalte, Ergebnis der Verständnisprüfung, fachkundiger Ansprechpartner und die Bestätigung der Teilnahme.
Wie oft ist eine Unterweisung Pflicht?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Bei Jugendlichen mindestens halbjährlich, zusätzlich bei Änderungen am Arbeitsplatz.
Reicht die Online-Unterweisung allein aus?
Für die allgemeinen Inhalte oft ja. Betriebsspezifische Punkte wie Verkehrswege oder Sonderregeln sollten Sie vor Ort oder mit einem Zusatzblatt ergänzen.
Was kostet die jährliche Online-Unterweisung?
Beim Deutschen Weiterbildungszentrum 45 € pro Person, unter anderem für Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne, Teleskoplader, Ladungssicherung und Erdbau.