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Leiharbeiter am Stapler: Wer im Betrieb die Verantwortung trägt

Setzen Sie Leiharbeitnehmer am Stapler ein, tragen Sie als Entleiher die Verantwortung für den Arbeitsschutz an diesem Arbeitsplatz. Dazu zählen die Unterweisung, die Einweisung auf Ihr Gerät und der schriftliche Fahrauftrag. Der Verleiher bleibt für Auswahl und Grundqualifikation mitverantwortlich. Prüfen Sie Nachweise, bevor die erste Fahrt stattfindet, und dokumentieren Sie alles.

Ausgangslage: Leiharbeiter am Stapler im Lager

Gerade in Spitzenzeiten holen viele Betriebe Zeitarbeitskräfte ins Lager, und nicht selten sollen sie schon am ersten Tag einen Stapler fahren. Aus Unternehmersicht ist das nachvollziehbar, denn Aufträge müssen raus. Gleichzeitig ist es eine der Situationen, in denen Verantwortung am häufigsten unklar bleibt. Der Verleiher sagt, die Person sei qualifiziert. Der Entleiher geht davon aus, dass das stimmt. Passiert dann ein Unfall, fragen Behörden und Berufsgenossenschaft nach: Wer hat die Eignung geprüft, wer hat unterwiesen, wer hat die Fahrt angeordnet? Als Geschäftsführung sollten Sie diese Fragen vorher beantworten können. Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Wir vom Deutschen Weiterbildungszentrum begegnen dieser Frage regelmäßig, wenn Unternehmen Inhouse-Schulungen für Stammkräfte und Zeitarbeitskräfte anfragen. Aus diesen Gesprächen wissen wir: Wo der Ablauf vorab festgelegt ist, gibt es im Ernstfall deutlich weniger Streit darüber, wer was hätte tun müssen. Genau darum geht es hier: ein klarer, wiederholbarer Ablauf, den jede Schichtleitung kennt und anwenden kann.

Leiharbeiter am Stapler: Wer trägt welche Verantwortung?

Maßgeblich ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Danach unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entleiher den dort geltenden Arbeitsschutzvorschriften, und der Entleiher ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Das heißt praktisch: Sie müssen den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit über Gefahren an seinem Arbeitsplatz unterweisen, so wie Ihre Stammbelegschaft. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber und ist für die allgemeine Eignung und die Auswahl geeigneter Personen zuständig. Die Verantwortung für den konkreten Einsatz am Stapler in Ihrem Betrieb verschiebt sich dadurch aber nicht vollständig weg von Ihnen.

Nachweis der Befähigung: Schein, Fahrauftrag, Einweisung

Für das Führen eines Flurförderzeugs verlangt die DGUV, dass Fahrerinnen und Fahrer geeignet, ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind. Prüfen Sie deshalb drei Dinge. Erstens: Liegt ein gültiger Nachweis über die Staplerausbildung vor, und passt er zum eingesetzten Gerät? Zweitens: Ist ein schriftlicher Fahrauftrag erteilt? Drittens: Hat die Person eine Einweisung auf Ihren Stapler und die Wege in Ihrem Lager erhalten? Ein Schein aus einem anderen Betrieb ist ein guter Anfang, ersetzt aber diese Einweisung nicht. Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Beitrag Staplerschein oder Unterweisung: Was ist Pflicht?.

Was Sie mit dem Verleiher vorab regeln sollten

Gute Zusammenarbeit beginnt vor dem ersten Einsatz. Fragen Sie schon bei der Anfrage, welche Staplerqualifikation die Person nachweisen kann und wie aktuell sie ist. Legen Sie fest, wer die Nachweise kopiert und bei Ihnen ablegt. Vereinbaren Sie, dass Leiharbeitnehmer nur dann Stapler fahren, wenn Ihre Einweisung abgeschlossen ist. Halten Sie außerdem fest, wer im Schadensfall informiert wird. Solche Absprachen schaffen Klarheit und machen später die Dokumentation einfacher. Haben Sie regelmäßig wechselnde Zeitarbeitskräfte, lohnt sich ein fester Ablauf, der bei jedem Neuzugang gleich durchlaufen wird.

  • Klare Zuständigkeiten für Unterweisung, Einweisung und Fahrauftrag
  • Dokumentation, die Sie Behörden und Versicherern vorlegen können
  • Qualifizierung dauerhaft eingesetzter Kräfte per Inhouse-Schulung ab 1.500 €

Dokumentation: Das sollten Sie bei jedem Einsatz festhalten

Im Ernstfall hilft nur, was schriftlich vorliegt. Legen Sie für jeden Leiharbeitnehmer am Stapler eine kurze Akte an: Name und Verleihfirma, Nachweis der Staplerausbildung, Datum und Inhalt der Unterweisung, Einweisung auf das Gerät, schriftlicher Fahrauftrag und Datum des Einsatzbeginns. Das kostet pro Person wenige Minuten. Es zeigt Behörden und Versicherern, dass Sie Ihre Pflichten als Unternehmer ernst genommen haben. Wie sich Pflichten im Betrieb sauber weitergeben lassen, erklärt der Beitrag Unterweisungspflicht delegieren: Pflichtenübertragung. Zu möglichen Folgen von Lücken lesen Sie Haftung bei lückenhafter Schulung.

Die wirtschaftliche Sicht: Schnell einsetzen oder sicher einsetzen?

Der Zeitdruck ist real, aber ein Unfall mit Personenschaden kostet mehr als jede Verzögerung, nämlich Ausfallzeit, Schäden am Gerät und Ware, Verfahren und belastete Beziehungen im Team. Eine Alternative ist, regelmäßig eingesetzte Zeitarbeitskräfte bei uns qualifizieren zu lassen. Der Staplerschein (Stufe 1, Theorie online plus Praxis) kostet 250 €, die Stufe 2 je Stufe ebenfalls 250 €. Für mehrere Personen bieten wir Inhouse-Schulungen ab 1.500 € als Festpreis an, abhängig von Teilnehmerzahl und Gerät, inklusive Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung der Ausbilder. Ein Praxistermin ist in der Regel innerhalb einer Woche möglich. Wer so plant, hat verlässliche Fahrer statt Improvisation.

Ihr nächster Schritt

Prüfen Sie, wie Sie heute mit Zeitarbeitskräften am Stapler verfahren: Gibt es einen festen Ablauf aus Nachweisprüfung, Unterweisung, Einweisung und Fahrauftrag? Wenn nicht, legen Sie ihn diese Woche fest. Für Fragen zur Qualifikation und zur Dokumentation beraten wir Sie gern, unverbindlich unter 0203 - 70 90 8650 oder per E-Mail an kontakt@dwzentrum.de. Die Inhouse-Schulung für Ihre Beschäftigten können Sie hier anfragen: Inhouse-Schulung anfragen. Bei rechtlichen Einzelfragen, etwa zu Verträgen mit dem Verleiher, holen Sie bitte anwaltlichen Rat ein.

Häufige Fragen zum Leiharbeiter am Stapler: Wer ist verantwortlich?

Wer ist für den Arbeitsschutz von Leiharbeitern am Stapler verantwortlich?

Der Entleiher ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften an seinem Arbeitsplatz verantwortlich. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber und ist für die Auswahl geeigneter Personen zuständig.

Muss ich Leiharbeitnehmer unterweisen?

Ja, vor Beginn der Tätigkeit über die Gefahren am Arbeitsplatz, so wie Ihre Stammbelegschaft.

Reicht der Staplerschein vom früheren Arbeitgeber?

Er ist ein wichtiger Nachweis, ersetzt aber nicht die Einweisung auf Ihr Gerät und den schriftlichen Fahrauftrag.

Was gehört in die Dokumentation?

Nachweis der Ausbildung, Unterweisung, Geräteeinweisung, schriftlicher Fahrauftrag und das Datum des Einsatzbeginns.

Was kostet es, Zeitarbeitskräfte selbst qualifizieren zu lassen?

Der Staplerschein Stufe 1 kostet 250 €, Stufe 2 je Stufe ebenfalls 250 €. Inhouse-Schulungen gibt es ab 1.500 € als Festpreis.

Ihr Ansprechpartner
Marcel Zaremba
Geschäftsführer & Dozent
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