Die G 20 Untersuchung ist verpflichtend für Arbeitnehmer, die regelmäßig in Berufen mit hoher Lärmbelastung arbeiten. Zu den betroffenen Personengruppen gehören:
Mitarbeiter in der Bauindustrie: Personen, die auf Baustellen arbeiten und regelmäßig Maschinen bedienen, die laute Geräusche verursachen (z. B. Presslufthammer, Bagger, Betonmischer).
Industriemitarbeiter: Beschäftigte, die in Produktions- oder Fertigungsanlagen arbeiten, wo Maschinen und Anlagen eine hohe Lärmbelastung verursachen.
Mitarbeiter in der Metall- und Holzverarbeitung: Personen, die in Werkstätten oder Produktionsstätten mit lautem Maschinenbetrieb arbeiten, wie Sägen, Schleifmaschinen oder Fräsmaschinen.
Landwirtschaftliche Arbeitskräfte: Mitarbeiter, die landwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren oder Erntemaschinen bedienen.
Fahrer von lauten Nutzfahrzeugen: Fahrer von Lkw, Bussen oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen der Lärmpegel im Fahrerhaus erhöht sein kann.
Mitarbeiter in der Logistik: Personen, die in Lärmbereichen wie Lagerhallen oder Frachtumschlagsplätzen tätig sind.
Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass die Hörfähigkeit dieser Arbeitnehmer durch die dauerhafte Lärmbelastung nicht gefährdet wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Untersuchung regelmäßig anzubieten, um das Gehör der Arbeitnehmer zu schützen.