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Jährliche Unterweisung Kran: Pflicht, Inhalte und Dokumentation für Ihren Betrieb

Die jährliche Unterweisung Kran ist eine Pflicht des Arbeitgebers: Wer einen Kran bedient, wird mindestens einmal im Jahr zu Gefahren, Bedienung und richtigem Verhalten unterwiesen. Sie ersetzt keine Ausbildung zum Kranführer, sondern frischt das Wissen auf. Beim Deutschen Weiterbildungszentrum kostet die jährliche Online-Unterweisung 45 € pro Person und lässt sich sofort dokumentieren.

Jährliche Unterweisung Kran: Was der Arbeitgeber regeln muss

Wer Krane im Betrieb einsetzt, trägt die Verantwortung für sichere Abläufe. Dazu gehört die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 verankert. Dort steht, dass Unterweisungen bei Bedarf und mindestens einmal jährlich stattfinden. Für Krane gilt zusätzlich die DGUV Vorschrift 52. In meinen Schulungen sehe ich oft, dass der Kranschein vorhanden ist, die Unterweisung aber im Alltag untergeht. Das ist ein Risiko, denn ein Nachweis fehlt im Ernstfall. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie regeln müssen, welche Inhalte sinnvoll sind und wie Sie den Aufwand klein halten. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern ist eine praktische Orientierung für Betriebe.

Wer an welchem Kran unterwiesen wird

Unterwiesen werden alle, die einen Kran bedienen oder dabei mitwirken. Dazu zählen Kranführer an Turmdrehkranen, Brückenkranen oder Ladekranen. Auch Anschläger und Einweiser gehören dazu, wenn sie Lasten befestigen oder den Kran einweisen. Prüfen Sie außerdem Aushilfen und Leihkräfte, die nur zeitweise einspringen. Legen Sie eine Liste an: Name, Kranart, Datum der letzten Unterweisung. So erkennen Sie auf einen Blick, wer als Nächstes fällig ist. Die Kranart spielt eine Rolle, weil sich die Gefahren unterscheiden. Am Turmdrehkran stehen Wind, Reichweite und Baustellenverkehr im Vordergrund. Am Hallenkran sind es Laufwege und Lastführung. Eine Unterweisung, die genau zu Ihrem Gerät passt, wird von den Beschäftigten ernster genommen.

Welche Inhalte die Unterweisung am Kran abdeckt

Eine gute Unterweisung ist kurz, konkret und auf den Betrieb zugeschnitten. Typische Inhalte sind die Gefahren beim Heben und Schwenken, der sichere Umgang mit Anschlagmitteln und das Verhalten bei Störungen. Dazu kommen Zeichen der Verständigung, Verhalten bei Wind und die Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn. Auch die Bedienungsanleitung des Herstellers und Ihre betrieblichen Regeln gehören hinein. Besprechen Sie Beinahe-Unfälle aus dem vergangenen Jahr, denn sie machen die Inhalte greifbar. Ergänzen Sie, was sich im Betrieb geändert hat: neue Baustellen, neue Geräte, neue Ansprechpersonen. Die Unterweisung ist keine Prüfung. Sie soll sicherstellen, dass jede Person die Regeln kennt und versteht. Fragen sollten ausdrücklich erlaubt sein.

Jährliche Unterweisung Kran und Kranschein: der Unterschied

Viele Betriebe verwechseln beides. Der Kranschein, also der Befähigungsnachweis, bestätigt, dass jemand zum Führen eines Krans ausgebildet wurde. Er bleibt nach unserem Verständnis unbefristet gültig. Die jährliche Unterweisung ist dagegen eine eigene Pflicht des Arbeitgebers und bleibt auch mit gültigem Schein bestehen. Beides ergänzt sich: Die Ausbildung schafft die Grundlage, die Unterweisung hält das Wissen im Alltag aktuell. Wie die Ausbildung abläuft, lesen Sie im Beitrag Kranschein machen: Kranarten, Nachweise und Ablauf. Zu den Voraussetzungen am Turmdrehkran finden Sie Hinweise unter Turmdrehkran-Schein: Voraussetzungen. Wer noch keinen Nachweis hat, sollte zuerst die Ausbildung planen und danach die Unterweisung in den Jahresrhythmus aufnehmen.

  • Jährliche Online-Unterweisung Kran für 45 € pro Person
  • Nachweis sofort digital, keine Zettelwirtschaft
  • Kombinierbar mit Ausbildung inhouse ab 1.500 € als Festpreis

So dokumentieren Sie die Unterweisung am Kran

Ohne Nachweis gilt im Streitfall: nicht unterwiesen. Halten Sie deshalb schriftlich fest, wer wann zu welchen Inhalten unterwiesen wurde. Eine Unterschrift oder eine digitale Bestätigung reicht aus, solange sie nachvollziehbar ist. Notieren Sie auch, wer unterwiesen hat. Bewahren Sie die Nachweise zentral auf, zum Beispiel in der Personalakte oder in einer Übersicht der Sicherheitsfachkraft. Bei Online-Unterweisungen erhalten Sie die Bestätigung digital und müssen keine Zettel einsammeln. Wie Sie die Ablage sauber aufbauen, steht im Beitrag Online-Unterweisung dokumentieren. Tragen Sie die Fälligkeit zusätzlich im Kalender ein, damit niemand durchrutscht. Eine kurze Jahresübersicht reicht dafür vollkommen aus.

Online oder vor Ort: Die jährliche Unterweisung Kran organisieren

Beide Wege sind möglich. Eine Unterweisung vor Ort bietet sich an, wenn Sie ohnehin Praxis am Gerät planen. Die Online-Unterweisung spart dagegen Zeit und Wege, weil die Beschäftigten sie am Rechner oder Smartphone erledigen. Beim Deutschen Weiterbildungszentrum kostet die jährliche Online-Unterweisung für Kran 45 € pro Person. Für ein Team multiplizieren Sie den Preis einfach mit der Zahl der Beschäftigten. Dazu kommt die Arbeitszeit, die je nach Umfang überschaubar bleibt. Kosten dieser Art sind für Unternehmen in der Regel Betriebsausgabe. Wenn Sie mehrere Geräte im Betrieb haben, schauen Sie auch auf die Seite Unterweisung. Dort finden Sie die Unterweisungen für weitere Geräte wie Stapler, Hubarbeitsbühne oder Teleskoplader. Vergleichbar ist der Ablauf bei der jährlichen Unterweisung für Hubarbeitsbühnen.

Ihr nächster Schritt

Legen Sie heute eine Liste Ihrer Kranführer und Anschläger an und tragen Sie das Datum der letzten Unterweisung ein. Wer überfällig ist, wird zuerst unterwiesen. Die passende Unterweisung finden Sie unter jährliche Unterweisung Kran. Wenn Sie Ausbildung und Unterweisung für ein ganzes Team kombinieren möchten, fragen Sie unsere Inhouse-Schulung an: Inhouse-Schulung anfragen. Inhouse-Schulungen beginnen ab 1.500 € als Festpreis, abhängig von Teilnehmerzahl und Gerät, inklusive Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung der Ausbilder. Sie erreichen das Deutsche Weiterbildungszentrum unter 0203 - 70 90 8650 oder per E-Mail an kontakt@dwzentrum.de. Grundlagen zur Unterweisung finden Sie im Arbeitsschutzgesetz und bei der DGUV.

Häufige Fragen zum Jährliche Unterweisung Kran

Wie oft muss die Unterweisung am Kran stattfinden?

Mindestens einmal im Jahr und zusätzlich bei Bedarf, etwa bei neuen Geräten oder geänderten Abläufen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Ersetzt die Unterweisung den Kranschein?

Nein. Der Kranschein weist die Ausbildung nach. Die jährliche Unterweisung ist eine zusätzliche Pflicht des Arbeitgebers.

Was kostet die jährliche Online-Unterweisung für Kran?

Beim Deutschen Weiterbildungszentrum kostet die Online-Unterweisung 45 € pro Person.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja, ein schriftlicher oder digitaler Nachweis mit Name, Datum und Inhalt schützt Sie im Streitfall. Mehr dazu unter Online-Unterweisung dokumentieren.

Wer wird am Kran unterwiesen?

Alle, die den Kran bedienen oder dabei mitwirken, also Kranführer, Anschläger, Einweiser sowie Aushilfen und Leihkräfte.

Ihr Ansprechpartner
Constantin Brands
Dozent
„Gerade in der Praxis zeigt sich, wie wichtig eine sichere und verständliche Schulung ist - genau darauf lege ich in meinen Kursen besonderen Wert.“
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