Kranschein machen: Was Sie über Ablauf und Nachweis wissen müssen
Wer einen Kranschein machen will, muss mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet und im Führen des Krans unterwiesen sein. Die Ausbildung besteht aus Theorie und praktischer Übung am Kran, am Ende steht ein Befähigungsnachweis. Danach beauftragt der Arbeitgeber Sie schriftlich. Ohne diese Beauftragung dürfen Sie im Betrieb keinen Kran bedienen. Das Deutsche Weiterbildungszentrum bietet Kranscheine an.
Wer braucht einen Kranschein?
Ein Kranschein ist rechtlich gesehen kein Führerschein, sondern ein Befähigungsnachweis. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 verlangt, dass nur geeignete, unterwiesene und beauftragte Personen einen Kran führen. Das gilt für den Brückenkran in der Halle ebenso wie für den Turmdrehkran auf der Baustelle oder den Ladekran am Lkw. Wer beruflich Lasten mit einem Kran bewegt, braucht deshalb eine Ausbildung und den Nachweis darüber. Privatpersonen buchen den Kranschein meist, weil sie sich für einen Job in Logistik, Bau oder Produktion qualifizieren wollen. Unternehmen schicken ihre Beschäftigten oder holen die Schulung zu sich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall eine Ausbildung oder nur eine Unterweisung genügt, hilft die Beschreibung der Kranarten weiter, die wir im nächsten Abschnitt erklären.
Welche Voraussetzungen gelten beim Kranschein?
Die Vorgaben sind für alle Kranarten ähnlich. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen körperlich und geistig geeignet sein, also ausreichend sehen, hören und reagieren können. Sie müssen im Führen des Krans unterwiesen sein und Ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmen nachweisen. Zum Schluss muss der Arbeitgeber Sie schriftlich beauftragen. Das ist der Punkt, den viele vergessen. Der beste Schein nützt wenig, wenn der Betrieb Sie nicht ausdrücklich zum Kranführer bestimmt hat. Ein Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Sie sollten aber Anweisungen und Warnhinweise sicher verstehen. Ob für Ihre Tätigkeit zusätzliche Untersuchungen sinnvoll sind, klären Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt. Wir bieten dazu auch eine arbeitsmedizinische Untersuchung online an, die 99 € kostet.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Als Maßstab für die Ausbildung dient der DGUV Grundsatz 309-003 für die Ausbildung und Beauftragung von Kranführern. Die Theorie behandelt die Bauarten, die Lastaufnahmemittel, das Anschlagen von Lasten, die Standsicherheit und die geltenden Vorschriften. Dazu kommen Handzeichen, Verständigung und das Verhalten bei Störungen. Der Praxisteil findet am Kran statt. Dort üben Sie das sichere Aufnehmen, Bewegen und Absetzen von Lasten. Am Ende prüft der Ausbilder, ob Sie den Kran sicher beherrschen. Wie lange Theorie und Praxis dauern, hängt von der Kranart und von Ihrer Erfahrung ab. Die Theorie kann nach dem Prinzip des Lernportals online laufen, die Praxis muss immer am Gerät stattfinden. Welche Kranart Sie in Ihrem Betrieb bedienen, sollten Sie bei der Anfrage angeben, damit wir den Kurs passend planen.
Welche Kranarten gibt es und worauf kommt es an?
Ein Kranschein gilt immer für eine bestimmte Bauart. Wer den Brückenkran beherrscht, darf deshalb nicht automatisch einen Turmdrehkran führen. Typisch sind Brücken- und Portalkrane in Hallen, Turmdrehkrane auf Baustellen, Mobil- und Autokrane sowie Ladekrane auf Fahrzeugen. Jede Bauart hat eigene Risiken. Beim Brückenkran sind es Pendelbewegungen und der Aufenthalt von Personen unter der Last. Beim Turmdrehkran spielen Wind, Ausladung und Tragfähigkeit eine große Rolle. Informationen zu den Kursen finden Sie auf den Seiten Kranschein und Turmdrehkranschein. Wer mehrere Bauarten bedient, sollte die Ausbildung für jede Bauart einplanen und im Nachweis dokumentieren.
- Ausbildung für die Kranart, die Sie tatsächlich bedienen
- Inhouse an Ihrem eigenen Kran möglich
- Jährliche Online-Unterweisung für Krane für 45 € pro Person
Nachweis, Beauftragung und jährliche Unterweisung
Nach der bestandenen Ausbildung erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung. Er gilt unbefristet, aber die Pflichten enden damit nicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie vor der ersten Arbeit am Kran beauftragen und danach mindestens einmal jährlich unterweisen. Die jährliche Online-Unterweisung für Krane kostet beim Deutschen Weiterbildungszentrum 45 € pro Person. Mehr dazu finden Sie unter Kran jährliche Unterweisung. Wie Sie solche Unterweisungen sauber belegen, zeigt auch der Beitrag Online Unterweisung dokumentieren. Bewahren Sie Ausbildungsnachweis, Beauftragung und Unterweisungen gemeinsam auf. Das erleichtert jede Prüfung durch die Berufsgenossenschaft.
Kranschein beim Deutschen Weiterbildungszentrum
Das Deutsche Weiterbildungszentrum ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Unternehmen können Schulungen direkt in ihrem Betrieb durchführen lassen. Unsere Ausbilder kommen dann mit dem Wissen aus der Praxis zu Ihnen, und die Teilnehmenden üben an Ihrem eigenen Kran. Das ist ein Vorteil, weil die betrieblichen Besonderheiten direkt einfließen. Die Theorie lernen Ihre Mitarbeitenden online, auch in mehreren Sprachen. Preise für Kranscheine nennen wir auf Anfrage, weil Kranart, Gruppengröße und Ort den Aufwand bestimmen. Wir erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
So gehen Sie jetzt vor
Notieren Sie, welche Kranart Sie bedienen und wie viele Personen geschult werden sollen. Prüfen Sie, ob schon Nachweise vorhanden sind. Fragen Sie dann den passenden Kranschein bei uns an. Unternehmen finden alle Details zum Ablauf unter Inhouse-Schulung anfragen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0203 - 70 90 8650, per E-Mail unter kontakt@dwzentrum.de. Wir beraten Sie gern, welche Ausbildung für Ihre Situation passt.
Häufige Fragen zum Kranschein
Ab welchem Alter kann man den Kranschein machen?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Dazu kommen körperliche und geistige Eignung, eine Unterweisung im Führen des Krans und der Nachweis Ihrer Befähigung.
Ist der Kranschein ein Führerschein?
Nein. Der Kranschein ist ein Befähigungsnachweis. Er zeigt, dass Sie für eine bestimmte Kranart ausgebildet wurden. Zusätzlich braucht es die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Gilt ein Kranschein für alle Krane?
Nein. Der Nachweis gilt für die Bauart, für die Sie ausgebildet wurden. Wer Brückenkran, Turmdrehkran und Ladekran bedient, braucht die Ausbildung für jede Bauart.
Wie oft muss ich als Kranführer unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich. Die jährliche Online-Unterweisung für Krane kostet beim Deutschen Weiterbildungszentrum 45 € pro Person.
Was kostet der Kranschein?
Der Preis hängt von Kranart, Gruppengröße und Ort ab. Wir nennen ihn auf Anfrage und erstellen Ihnen ein Angebot, bevor Sie sich entscheiden.